Anspruch auf den Zuschuss zur Krankenversicherung
Der Zuschuss zur Krankenversicherung richtet sich ausschließlich an Rentnerinnen und Rentner, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) unterliegen. Pflichtversicherte …
Der Zuschuss zur Krankenversicherung richtet sich ausschließlich an Rentnerinnen und Rentner, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) unterliegen. Pflichtversicherte …