Im Jahr 2012 beschloss das Finanzgericht Münster, dass Tierbesitzer „haushaltsnahe Dienstleistungen“ für Haustiere in ihrer Einkommenssteuererklärung absetzen können. Dabei kommt es aber auf die Dienstleistung und die Aufgabe des Tieres an.
Im Jahr 2012 beschloss das Finanzgericht Münster, dass Tierbesitzer „haushaltsnahe Dienstleistungen“ für Haustiere in ihrer Einkommenssteuererklärung absetzen können. Dabei kommt es aber auf die Dienstleistung und die Aufgabe des Tieres an.