Gesetzlicher Mindesturlaub und Vorgaben zur Verteilung
Nach § 3 Abs. 1 BUrlG haben Arbeitnehmer bei einer Sechs-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr. Bei der heutzutage üblichen Fünf-Tage-Woche entspricht …